Rechtsanwälte, die sich im außergerichtlichen Verfahren oder mit dem Rechtsmittel der einstweiligen Verfügung um die Wiederherstellung von Geschäftskonten nach Kontosperrung wegen Geldwäscheverdacht kümmern, haben in der letzten Zeit leider sehr gut zu tun. Laut Angaben der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen - einer Bundesbehörde unter dem Dach des Bundesfinanzministeriums - hat sich die Zahl der Geldwäsche-Meldungen und von Hinweisen auf die Finanzierung von Straftaten in 2021 gegenüber 2020 verdoppelt. Insgesamt wurden laut dem letzten Jahresbericht der Behörde in 2021 fast 300.000 Meldungen bearbeitet werden, 2018 waren es noch unter 80.000 gewesen - und der Trend wird sich fortsetzen, davon sind Szenekenner überzeugt. Mit einem Großteil dieser Meldungen sind sogenannte Kontosperrungen wegen Geldwäscheverdacht verbunden. Wie man auf solche Sperrungen durch die Bank reagieren und damit unter Umständen sogar sein Business retten kann, erklärt der Hamburger Rechtsanwalt Fabian Fritsch auf seiner Homepage
Fritsch: „Als Bankkunde kann man eigentlich nur hoffen, dass das Business oder die private Lebensgeschichte eine unter Umständen länger andauernde Sperrung übersteht!“ Wer diese Hoffnung nicht hat, dem empfiehlt der auf Zahlungsdiensterecht fokussierte Rechtsanwalt das Rechtsmittel der Einstweiligen Verfügung, die eine Bank zwingt, das Konto wieder frei zugeben. Fritsch: „Sie als Bankkunde wissen doch am besten, ob die Vorwürfe haltlos sind oder nicht. Ein einstweiliges Verfügungsverfahren kann sehr schnell Bewegung in Ihren Fall bringen und Ihre finanzielle Handlungsfähigkeit so wieder herstellen!“ Verdachtsmomente können oftmals auch bereits außergerichtlich schnell entkräftet werden, z.B. in komplexen Bereichen, in denen Banken dann selbst unsicher sind. So stehen oft Unternehmen oder NGOs mit Auslandskontakten im Visier der Ermittler. Hier ergibt sich mancher Verdacht schon allein aus der Höhe der jeweiligen Transaktionen und der nicht immer eindeutigen Überweisungserklärung.